Herzlich Willkommen bei der Volkshochschule Lemgo

 
VHS

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Schriftzug
Treppenhaus im Gebäude Alte Abtei
Ausstellung: Prinzessin Carola zur Lippe (1872 - 1958)
Wappen über dem Gebäudeeingang
alter Schreibtisch

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Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen der Volkshochschule


1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen (Kursen, Vorlesungen, Seminaren, Einzelveranstaltungen und Studienreisen) ist grundsätzlich jede(r), der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind die Angebote für Kinder und Jugendliche, die ausdrücklich eine Teilnahme unter 16 Jahren vorsehen.

 

2. Mindestteilnehmer/innenzahl

Veranstaltungen können grundsätzlich nur mit mindestens 10 Teilnehmer/innen durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl 10 gilt nicht für Kurse mit ausgewiesener Teilnehmerzahl unter 10 und bei allen Kursen „Bildung auf Bestellung“.

 

3. Anmeldung und Anmeldebestätigung

Anmeldungen sind schriftlich einzureichen (z.B. auf Anmeldeformularen); mündliche oder telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und begründen kein Rechts-/ Vertragsverhältnis. Das Anmeldeformular ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und ordnungsgemäß auszufüllen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Die Teilnehmer/innen erhalten eine Nachricht, wenn eine Änderung der Veranstaltung erfolgt, der Kursus ausgebucht ist oder nicht stattfindet. Ausnahmen gelten für Anmeldebescheinigungen bei Veranstaltungen nach dem AWBG (Bildungsurlaub).

 

4. Abmeldungen

Abmeldungen sollten grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie entbinden nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr, wenn sie bei Kursveranstaltungen bis spätestens vor dem 2. Kursabend oder wenn sie bei Wochen- oder Wochenendkursen bzw. -Veranstaltungen mind. 7 Werktage vor Beginn schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle vorliegen.

Wird ein(e) Teilnehmer/in wegen eines nicht von ihm/ihr zu vertretenden Grund (z.B. Erkrankung) gehindert, an einer Veranstaltung weiter teilzunehmen, entfällt die Zahlung der Gebühr nur dann, wenn die VHS(-Geschäftsstelle) unverzüglich mit Angabe des Hinderungsgrundes unterrichtet wird. Schon gezahlte Gebühren können anteilmäßig erstattet werden.

 

5. Teilnahmegebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der Volkshochschule Lemgo in der jeweils gültigen Fassung und wird im Studienplan bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Die Gebühr wird fällig mit Abgabe und Annahme der Anmeldung.

 

6. Erlass und Erstattung von Gebühren

Eine Ermäßigung der Gebühr um 25 % wird gewährt für Schüler/innen, Student/en/innen, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld bzw. –hilfe. Inhabern von „Berechtigungskarten der Stadt Lemgo und den Gemeinden Kalletal und Dörentrup“ wird eine kostenlose Teilnahme (d.h. Erlass der Kursgebühren) ermöglicht. Ein entsprechender Nachweis ist in jedem Falle vorzulegen.

Für die Gerätenutzungsgebühr bei Veranstaltungen mit hohem Kostenaufwand für Beschaffung und Unterhaltung von Geräten (z.B. EDV-Kurse) ist eine Ermäßigung oder ein Erlass nicht möglich. Dies gilt auch für Exkursionen, Studienreisen und Veranstaltungen mit einer Einschreibgebühr.

Kommen Veranstaltungen der VHS nicht zustande, werden die Gebühren in voller Höhe erstattet.

 

7. Gebührenzahlung

Die Zahlung der Gebühr sollte grundsätzlich im Einzugsverfahren erfolgen, wozu die dazu erforderlichen Angaben auf der Anmeldung (Konto-Nr., Bank/Sparkasse) und die rechtsverbindliche Unterschrift notwendig sind. Für Studienfahrten und Exkursionen ist die Gebühr jeweils vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

 

8. Haftung

Für die Benutzer der VHS besteht keine Unfall- oder Diebstahlversicherung. Die VHS kann auch keine Haftung übernehmen für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten. Die VHS bittet jedoch, über o. g. Unwägbarkeiten die Geschäftsstelle zu unterrichten.

 

 

9. Exkursionen, Studienfahrten, Bildungsfahrten, Reisen

Die VHS Lemgo tritt bei den im Studienplan aufgeführten Reisen, Exkursionen, Studienfahrten oder dgl. nicht als Veranstalter im Sinne des gültigen Reiserechts (§§ 651 ff. BGB) auf. Die VHS weist im Studienplan nur auf solche Reisen hin und benennt Personen zur wissenschaftlichen Betreuung. Rechtsverhältnisse werden zwischen interessierten Teilnehmer/n/innen an solchen Veranstaltungen und der Stadt Lemgo (VHS) nicht begründet.

 

10. Hausordnung

In allen Gebäuden der VHS ist das Rauchen nicht gestattet.

 

11. Ferien

In der Regel finden in den Ferien keine Kurstermine statt. Ausnahmen sind besondere Ferienkurse.

 

 

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