1972 wird ein 17 ha großes Gebiet der historischen Altstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Bereich weist besonders deutliche städtebauliche Missstände auf: starke Verkehrsbelastung, heruntergekommene oder leerstehende Bausubstanz, störende Gewerbebetriebe, wilde Parkplätze in Baulücken.


Gemäß Städtebauförderungsgesetz tritt damit eine Veränderungssperre in Kraft, d.h., dass nur die Maßnahmen genehmigungsfähig sind, die den Zielsetzungen der Sanierung entsprechen. Für das Sanierungsgebiet wird vom Planungsamt ein neues Konzept erarbeitet, dessen Schwerpunkt in der erhaltenden Erneuerung liegt.
Der neue Flächennutzungsplan berücksichtigt die Stärkung der zentralen Funktion der Kernstadt sowie des Wohnstandortes Innenstadt: Ausschöpfung der Baulandreserven in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns, Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur, Eingeschränkte Neuausweisung von Bauland in den weiter entfernt liegenden Dörfern. Ziel ist die Minimierung des Individualverkehrs und der damit verbundenen Belastung für die Kernstadt.


Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt, auf den Neubau eines Rathauses zu verzichten und statt dessen vorhandene desolate Baudenkmäler zu modernisieren und für Verwaltungszwecke zu nutzen. Eigene und zu diesem Zweck zusätzlich erworbene Gebäude in unmittelbarer Nähe zu Marktplatz und historischem Rathaus werden beispielhaft saniert. Hiermit werden Anstoß und Vorbild für private Baudenkmäler gegeben. Modernisierung und Neubau der Marktplatz-Westseite werden von dem 1. Preisträger des Städtebauwettbewerbs, Walter v. Lom, entworfen und betreut. Weitere Gebäude wie
Ballhaus, Haus Wippermann und das Zeughaus werden vom Amt für Bauaufsicht, Gebäudewirtschaft und Hochbau instand gesetzt und für die neuen Verwaltungsnutzungen hergerichtet.

