Die gesamte Neuordnung in den Innenquartieren wird einvernehmlich mit den Eigentümern auf freiwilliger Basis geregelt - auf der Grundlage der Bebauungsplanentwürfe.
Neuordnung der Grundstücke, Innere Erschließung, Freimachen zugunsten der Wohnnutzung (Gärten). Abbruch von störenden Nebenanlagen, Aussiedlung von wohnungsverträglichem Gewerbe.

