In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser und den folgenden Seiten.
| Datum | Beschreibung |
|---|---|
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung) |
| 1. Mai | Tag des Friedens und der Völkerversöhnung |
| 9. Mai | Europatag (Europaflagge an bevorzugter Stelle) |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) |
| 17. Juni | Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953) |
| 20. Juli | Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
| zweiter Sonntag vor dem ersten Advent |
Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung) |
Zudem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Regionale Beflaggung
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und einzelnen Dienststellen des Landes können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Beflaggung aus besonderen Anlässen