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Beflaggungstage


In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf dieser und den folgenden Seiten.

Regelmäßige Beflaggungstage


Datum Beschreibung
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
(Halbmastbeflaggung)
1. Mai Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

9. Mai Europatag
(Europaflagge an bevorzugter Stelle)
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
(1949)
17. Juni Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR
(1953)
20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler
(1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit
zweiter Sonntag
vor dem ersten Advent
Volkstrauertag
(Halbmastbeflaggung)

Zudem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Regionale Beflaggung

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und einzelnen Dienststellen des Landes können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Beflaggung aus besonderen Anlässen

 


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Aktualisiert am:  8. April 2008

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