
Schiedsmann
Rolf Schnülle
Händelstr. 21
32657 Lemgo
Telefon: 05261/ 87807
Schiedsamtsbezirk West
Schiedsmann
Elmar Kugler
Gräferstr. 30
32657 Lemgo
Telefon: 05261/920644
Schiedsamtsbezirk Ost
Ratgeber als PDF-Datei

Ein Schiedsverfahren verläuft zügig und unbürokratisch, die Kosten sind gering.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen die Schiedspersonen zuständig sind und wie ein Verfahren abläuft.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Alten Hansestadt Lemgo für die Dauer von 5 Jahren gewählt und danach vom Direktor des Amtsgerichtes Lemgo förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten ehrenamtlich.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
In bestimmten Fällen, den so genannten Privatklagedelikten, müssen Sie vor einem Gerichtsverfahren das Schiedsamt einschalten.
Solche Privatklagedelikte sind:
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Für diese Angelegenheiten ist eine Klage vor dem Amtsgericht in Zivilsachen erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle durchgeführt worden ist und keine Einigung erreicht werden konnte.
Solche bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sind:
Auch für andere Streitigkeiten, bei denen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist, stehen die Schiedspersonen zur Verfügung.
Der Antrag und die Kosten
Die geschädigte Person stellt beim Schiedsamt einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung. Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll gegeben werden.
Zuständig ist das Schiedsamt Lemgo, wenn der Anspruchsgegner seinen Wohnsitz in Lemgo hat.
Der Antragsteller zahlt einen Vorschuss an das Schiedsamt (ca. 50 EUR). Aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung ergibt sich dann, wer am Ende die Kosten trägt. Die Kosten setzen sich aus Gebühren (10-40 EUR) und Auslagen (Porto etc.) zusammen.
Die Verhandlung
Beide Parteien müssen zum festgesetzen Termin vor dem Schiedsmann erscheinen. Es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien können sich aussprechen, die Schiedspersonen versuchen, bestehende Spannungen abzubauen und eine Lösung zu finden.
Die Entscheidung
Einigen sich die Parteien, wird der Vergleich in einem Protokoll festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben.
Damit ist der Vergleich rechtswirksam und genau so bindend wie ein gerichtliches Urteil (d.h. auch 30 Jahre lang vollstreckbar).
Kommt zwischen den Parteien keine Einigung zustande, wird
Erst hiermit kann eine Klage erhoben werden.
Ansprechpartner:
Sandra Keller
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 2 21
Fax: 0 52 61 / 2 13 - 52 21
E-Mail:
S.Keller(at)lemgo.de