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Hinweise zur elektronischen Kommunikation - Zugangseröffnung -


Die Alte Hansestadt Lemgo bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Alte Hansestadt Lemgo hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Alte Hansestadt Lemgo im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Mitteilungen an die E-Mail-Adresse  info(at)lemgo.de  die
  • Übermittlung von Daten über Online-Formulare

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen, hier allerdings ohne Rechtserheblichkeit. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

Adobe Acrobat (.pdf),

  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc),
  • Microsoft EXCEL (.xls),
  • Text (.txt)
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp)
  • Komprimierte Dateien (.zip)

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MB.

Die Alte Hansestadt Lemgo kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden.

Leider kann die Alte Hansestadt Lemgo aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Alten Hansestadt Lemgo und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Angelegenheit in Verbindung, der Ihnen gerne weiterhilft.

 


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Aktualisiert am:  5. März 2008

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32655 Lemgo

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Telefax 05261 / 213-215