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Förderung von Denkmälern

Die Stadt Lemgo gewährt mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zuschüsse zur Profilierung und zur Standortaufwertung und zur Verbesserung der stadtökologischen und stadtgestalterischen Situation.

Die Maßnahmen der Profilierung und Standortaufwertung sollen zu einer nachhaltigen Aufwertung des Stadtzentrums führen. Hierzu gehören der innenstadtbedingte Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden, insbesondere von Baudenkmälern und des Gebäudeumfeldes für Wohnen, Handel, Dienstleistungen oder Gewerbe.

Insbesondere können Maßnahmen der Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern
gefördert werden.

Mit der Umgestaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:

• Verbesserung der Gestaltqualität von Fassaden und unbebauten Bereichen,
• Entsiegelung von Quartierinnenbereichen zugunsten von Grünflächen

Die Forderungen der Gestaltungs-, Werbe- und Stellplatzsatzung der Stadt Lemgo sollen mit Hilfe von Fördermitteln schneller und effektiver umgesetzt werden.

Durch die damit erzielte Umfeldverbesserung soll der Wohn- und Geschäftsstandort "Historischer Stadtkern" weiter attraktiviert und gestützt werden.

Download:
Förderichtlinie Alte Hansestadt Lemgo
Geltungsbereich der Förderrichtline Alte Hansestadt Lemgo

Für die außerhalb des Historischen Stadtkerns (Zone I) gelegenen Denkmäler kann Förderung gemäß den Förderrichtlinien Denkmalpflege des Landes NRW beantragt werden, u. a. für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen

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Donnerstag, 20. Juni 2013


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Der Bürgermeister
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Fon 05261 / 213-0
Fax 05261 / 213-215


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