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25. 04. 2012

Verfasser der Pressemitteilung: Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen


Rund 13,2 Mio. Wahlbenachrichtigungen werden verschickt - Briefwahl jetzt möglich

und 13,2 Mio. Wahlberechtigte haben in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen von den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum Stichtag (8. April 2012) in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 27. April 2012 (16. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland sind bei der Landtagswahl - anders als bei der Bundestagswahl - nicht wahlberechtigt.

Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.

Briefwahl jetzt möglich

Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für die Briefwahlunterlagen. Wählerinnen und Wähler, die am 13. Mai 2012 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, haben die Möglichkeit per Briefwahl teilzunehmen. Sie können dies schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragen. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht möglich. Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für einen Dritten beantragt werden.

Für eine schriftliche Beantragung sollten die Wahlberechtigten die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und unterschreiben. Abgeben können sie diese persönlich im Wahlamt am Wohnort oder sie schicken diese in einem frankierten Umschlag zurück. Bei vielen Gemeinden kann der Antrag auch per Online-Formular im Internet gestellt werden.

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch bekommt man die Unterlagen im Wahlamt ausgehändigt und kann dort sofort wählen. Briefwahlunterlagen können nur bis zum Freitag vor der Wahl (11. Mai 2012), 18.00 Uhr beantragt werden: „Frühere Wahlen haben gezeigt: Das Interesse an der Briefwahl nimmt stetig zu. Bei den Wahlämtern sind daher wieder viele Anträge zu erwarten“, erläuterte die Landeswahlleiterin. "Deshalb sollten potenzielle Briefwähler möglichst frühzeitig den Antrag stellen, damit für die Bearbeitung und das Verschicken genügend Zeit bleibt."

Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

"Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt vorliegen", erläuterte Helga Block. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt beim Wahlamt eingehen, werden bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt. Die Wahlbriefe können direkt ins Wahlamt gebracht oder dorthin gesandt werden. Per Post sollten die Wählerinnen und Wähler die Wahlbriefe spätestens am 10. Mai 2012 abschicken. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post portofrei möglich. Der Versand durch ein anderes Versandunternehmen oder die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 finden Sie unter www.mik.nrw.de/landtagswahl2012


 


Sonntag, 26. Mai 2013


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