Zweck der Tätigkeit des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist es, den Bedarf der Stadt an Leistungen, wie sie typischerweise zu den üblichen technischen Dienstleitungen von Bauhöfen und Fuhrparks gehören, für die Stadt, ihre Einrichtungen, ihre Eigengesellschaften oder im Rahmen von Beteiligungen bzw. interkommunaler Zusammenarbeit zu erbringen. Insbesondere gehören hierzu die Anlegung und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünflächen, Sportanlagen, Spielplätzen, Leistungen für die Bereiche Straßenreinigung und Stadtentwässerung sowie des Friedhofwesens, aber auch Herstellungs- bzw. Erhaltungsleistungen an Gebäuden / baulichen Anlagen sowie zugehörigen technischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich Außenanlagen. Weiterhin gehören hierzu Serviceleistungen für die in Satz 1 genannten Dienststellen, Einrichtungen usw.
Hinweis:Die Ausgabe, Rückgabe oder der Austausch von Müllgefäßen erfolgt nur Montags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr.Es wird eine Ausgabegebühr von 9,00 € pro Müllgefäß erhoben. Die Ausgabegebühr wird beim Bescheid zu den Grundbesitzabgaben berechnet.