Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem
Wohngeldrechner ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene
Antragsvordrucke sowie
weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld.
Es wird als Zuschuss gezahlt.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wohngeldstelle im Bürgerbüro (Schmiedeamtshaus, Erdgeschoss).
- Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Vermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei Mietzuschuss
- Nachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei Lastenzuschuss
- Bescheid über Grundbesitzabgaben bei Lastenzuschuss
Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bürgerbüro beraten.