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Anliegen A-Z: Baumschutzsatzungen

Beschreibung


Genehmigung von Fällungen / Rückschnitten auf Privatgrundstücken beantragen.

Umsetzen der Baumschutzsatzung
Schutz und Erhalt des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 150 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Ziele der Baumschutzsatzung

  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen
  • Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
  • Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
  • Erhalt von Zonen der Ruhe und Erholung
  • Erhalt der Lebensräume für Tiere

Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.



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Gebühren

Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

Erforderliche Angaben bei einem Antrag:
  • Gattung des Baumes, Stammumfang in 1 m Höhe vom Erdboden gemessen,
  • Angabe des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume (am besten im Lageplan),
  • Begründung des Wunsches auf Fällung oder Rückschnitt,

zweckmäßig:
Fotos, Beurteilung durch einen sachverständigen Gärtner, Sachverständigen.

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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baumsatzung, Baumschutzverordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Herr Hans-Jürgen Brandes
E-Mail:
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 12
zum Kontaktformular

Herr Rainer Heidemann
E-Mail:
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 3 13
zum Kontaktformular

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Samstag, 25. Mai 2013

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Fon 05261 / 213-0
Fax 05261 / 213-215


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