Zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein monatlicher Elternbeitrag zu entrichten. Seit dem 01.08.2011 berechnet sich der Elternbeitrag nach einem Prozentsatz vom anrechenbaren Jahreseinommen der Eltern, ggf. unter Hinzurechnung eines monatlichen Sockelbeitrags für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Die Beitragssätze erhöhen sich ab dem 01.08.2012 jährlich um 1,5 %.
Mit dem
Elternbeitragsrechner hier
können Sie Ihren Elternbeitrag online ermitteln.












