Anliegen A-Z: Ummeldungen
Beschreibung
Hinweise
- Nach dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 13 MG NRW) sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche in Ihrer neuen Wohnung anzumelden
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr Vertreter) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Lesen Sie hierzu bitte die letzte Seite des Meldescheines
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Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei. Der Vordruck wird kostenlos vom Bürgerbüro zur Verfügung gestellt.
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Benötigte Unterlagen
- Ihr Personalausweis
- ggfls. Fahrzeugpapiere zur Änderung der Anschrift
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Einwohnermeldeamt, Einwohnerregister, Meldewesen, ummelden, Wohnortwechsel
Zuständige Organisationseinheit(en)
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Ansprechpartner(innen)
Frau
Tanja Anders
E-Mail: T.Anders(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 2 61
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Frau
Sasse
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 2 61
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Frau
Derksen
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 2 83
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Frau
Antonia Petkau
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 4 74
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Frau
Mozygemba
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 1 15
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Frau
Gasch
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 1 15
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Frau
Schneider
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 1 15
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Frau
Unruh
E-Mail: 3.330(at)lemgo.de
Telefon: 0 52 61 / 2 13 - 1 15
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