Anmeldung von Hunden der Listen 1 oder 2, sowie für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Anzeige über das Halten eines Hundes nach § 1 (2) der Landeshundeverordnung NW (Hund zählt zu den Hunden der Liste 1 oder 2 bzw. zu den gefährlichen Hunden)
Antrag zur Erlaubniserteilung für einen Hund nach § 4 (1) der Landeshundeverordnung NW (Hund zählt zu den Hunden der Liste 1 oder 2 bzw. zu den gefährlichen Hunden)
Antrag zur Ausnahmeerteilung nach § 6 (3) der Landeshundeverordnung NW(Ausnahme vom Leinen – bzw. Maulkorbzwang)
Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft: