Sollten Sie Ihre Medien zu spät zurückgeben bzw. die Ausleihfrist nicht rechtzeitig verlängern, werden laut Satzung Versäumnisgebühren in Höhe von EUR 1,00 pro Medium und pro Woche fällig.
Medien, die bereits angemahnt sind, können nicht mehr verlängert werden.
Die komplette Satzung mit Gebührenordnung können Sie hier einsehen.
